| Wer den Schiedsrichter beschimpt oder beleidigt oder anrempelt... |
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| Donnerstag, den 15. Dezember 2011 um 12:45 Uhr | ||||
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1. Der Spieler X wird zu einer Sperrstrafe von 5 Monaten bis zum 30.03.2012 einschließlich und zusätzlich zu einer Geldstrafe von 75,-- € unter Haftung des Vereins TuS Erbstorf verurteilt 2. Die Verfahrenskosten sind ebenfalls von ihm unter Vereinshaftung TuS Erbstorf zu tragen. Tatbestand und Entscheidungsgründe: I. Tatbestand: Im Spielbericht des Schiedsrichters heißt es wörtlich: „In der 81.Minute sprach ich gegen den Spieler X (TuS Erbstorf) eine Gelb/Rote Karte aus (64.Min. Verwarnung wegen lautstarker Kritik an einer Schiedsrichterentscheidung und 81. Min. Foulspiel). Daraufhin rempelte er mich mit der Brust an und brüllte mir aus unmittelbarer Nähe direkt ins Gesicht, was ich denn für ein schlechter Schiedsrichter sei. Danach verließ er laut lamentierend den Platz.“.
Anm. d. Red.: „Der TuS Erbstorf hat die Gelegenheit einer schriftlichen Stellungsnahme genutzt, die hier nicht weiter veröffentlicht wird.“
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