|
Trainer sollen besseres Auftreten am Spielfeldrand lernen |
|
|
|
|
Freitag, den 25. November 2011 um 16:50 Uhr |
|
111125ulb Lüneburg. In dem Sportgerichtsverfahren betreffend den Antrag des Kreisjugendspielausschusses auf Ermittlung und Ahndung von Vergehen der Trainer/Betreuer im Zusammenhang mit dem Spiel Nr. 011361-018 des U 14 Junioren - Kreisligaspiels zwischen den Mannschaften FC Heidetal und VfL Lüneburg am 10.09.2011 in Amelinghausen (Verfahren Nr. 05/11/12) wird
folgendes Urteil gefällt:
- Die Trainer/Betreuer Herrn X (Heidetal) und Herrn Y (VfL Lüneburg) werden wegen verbandsschädigendem Verhalten nach § 40 Rechts- und Verfahrensordnung (RuV) i.S. des § 35 Abs. 1d RuV als mittelbares Mitglied für 2 Pflichtspiele, längstens für 4 Wochen, gesperrt.
- Diese Sperre wird gemäß § 46 RuV zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit endet zum 31.03.2012.
- Die Verfahrenskosten sind je zur Hälfte von den Trainern/Betreuern unter Haftung der beteiligten Vereine zu tragen.
I. Tatbestand: Im Spielbericht vermerkt der Schiedsrichter, dass der Trainer vom VfL Lüneburg lautstark gegen Spieler des FC Heidetal und den Schiedsrichter vorgegangen „und beleidigend“ geworden ist. In einem Sonderbericht zum Spiel hat der Schiedsrichter unter anderem folgendes ausgeführt: „Der Trainer (gemeint ist VfL) ist lautstark gegen Spieler und Schiedsrichter vorgegangen. Er hat jede Entscheidung von mir kommentiert.“ Weiterhin berichtet der Schiedsrichter, dass ein Heidetaler Spieler in einer Situation, „lautstark angeschrien“ wurde. Weiterhin meldet der Schiedsrichter, dass (Zuschauer) „und Trainer vom VfL ohne mein Zutun auf den Platz gelaufen sind“. Annegret Wozny, Vors. des Ausschusses für Frauen- und Juniorinnenfussball im NFV Kreis Lüneburg, die als Mutter eines VfL-Spielers dem Spiel zusah, schildert in ihrer Stellungnahme, dass aufgrund einer im Verlaufe des Spiels zunehmenden Härte, die Trainer beider Mannschaften „zunehmend lauter ein Einschreiten des Schiedsrichter forderten bzw. kommentierten.“ Es werden weitere Details zu Spielsituationen und zum Verhalten der Zuschauer geschildert, die hinsichtlich der Bewertung der gesamten Abläufe während des Spiels keine weitere herausragende Bedeutung haben. Das Kreissportgericht hat daraufhin unter dem 17.10.2011 den Beteiligten die Besetzung des Gerichtes mitgeteilt und gleichzeitig aufgefordert, Einwendungen dagegen und gegen die Durchführung eines schriftlichen Verfahrens bis zum 23.10.2011 vorzubringen. Einwände gegen diese Besetzung des Sportgerichtes oder der Durchführung eines schriftlichen Verfahrens wurden nicht erhoben. Stellungnahmen zur Sache selbst sollten ebenfalls innerhalb der oben genannten Frist vorgetragen werden. Der FC Heidetal hat sich zur Sache nicht geäußert. Der VfL Lüneburg hat durch zwei Stellungnahmen eingereicht. Auch ist die Stellungnahme der Annegret Wozny nicht nur als Stellungnahme des neutralen Verbandsvertreters zu sehen.
Entscheidungsgründe>>
|
Powered by Joomla!.
Designed by: Joomla Template, php hosting. Valid XHTML and CSS.