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Teilurteil Handorf-Dynamo: 7 Wochen Sperre |
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Sonntag, den 24. Juli 2011 um 00:00 Uhr |
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110707ulb Lüneburg. In der schriftlichen Verhandlung in Sachen Antrag des Kreisspielausschusses auf Ermittlung und Ahndung von Vergehen des Spielers X im Zusammenhang mit dem Spiel Nr. 220 zwischen MTV Handorf I und FC Dynamo LüneburgI am 22.05.2011 in Handorf Verfahren Nr. 12/10/11wurde nachstehend aufgeführtes Urteil gefällt:
Gegen den Spieler X (MTV Handorf) wird eine Sperrstrafe bis zum 10.07.2011 einschließlich verhängt.
Da der Sühnezweck wegen der spielfreien Zeiten nicht voll erreichbar ist, wird außerdem gegen den Spieler gemäß § 43 Abs 12 RuV eine Geldstrafe von 25,-- € (unter Haftung des Vereins MTV Handorf) verhängt.
Die Kosten des Verfahrens hat der Spieler X unter Haftung der Vereins MTV Handorf zu tragen.
I.Sachverhalt
Der Schiedsrichter hat in seinem Spielbericht u.a. folgendes ausgeführt:
"... rief der ausgewechselte Spieler Herr X von der Bank aus zu mir: “Schiri du Pfeife! Wenn du da rot zeigst, musst du da auch rot zeigen!“ Als ich ihm die rote Karte zeigen wollte, zog er grinsend sein Trikot aus und drehte es um, so dass ich seine Nummer nicht mehr sehen konnte. Durch die Aufforderung seiner Mitspieler zeigte er mir wenig später sein Trikot und verließ den Innenraum.“.
Mit Schreiben vom 01.06.2011 hat das Kreissportgericht den beteiligten Vereinen mitgeteilt, dass die Absicht bestehe, den Fall in einem schriftlichen Verfahren abzuhandeln. Gleichzeitig wurde die Gelegenheit eingeräumt, gegen diese Durchführung und die Besetzung des Kreissportgericht Einwendungen zu erheben sowie eventuelle Stellungnahmen zum Schiedsrichterbericht und dem Antrag des Spielausschusses abzugeben.
Der MTV Handorf hat das Fehlverhalten des Spielers X eingeräumt.
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