Monday 06th of September 2010
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160 € Geldstrafe u. 1/2 Jahr Sperre für Altligaspieler |
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Montag, den 24. Mai 2010 um 20:30 Uhr |
100522gep Lüneburg. Zum Antrag des Kreisspielausschusses auf Ermittlung und Ahndung von Vergehen des Spielers X, TuS Erbstorf, sowie evtl. weiterer Vergehen im Zusammenhang mit dem Spiel Nr. 009 der Altliga Staffel 2 zwischen den Mannschaften TuS Erbstorf und TuS Reppenstedt am 24.4.2010 in Erbstorf wurde nachstehend aufgeführtes Urteil gefällt:
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Der Spieler X, TuS Erbstorf, wird für sportwidriges Verhalten sowie massive Beleidigungen und Bedrohungen jeweils gegenüber dem Schiedsrichter gemäß § 40 i. V. m. § 35 Abs. 1d und § 43 Abs. 2 in V. m. Abs. 3 Rechts- und Verfahrensordnung (RuV) mit einer Gesamtsperrstrafe bis einschließlich 30.11.2010 belegt. Da der Sühnezweck wegen der spielfreien Zeiten nicht voll erreichbar ist, wird außerdem gemäß § 43, letzter Absatz, RuV eine Geldstrafe in Höhe von 160,- € verhängt.
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Der TuS Erbstorf wird wegen der Verweigerung des Sportgrußes durch 9 Spieler seiner Mannschaft und damit verbandsschädigendes Verhalten in der Öffentlichkeit gemäß § 42 Abs. 1 RuV mit einer Geldstrafe in Höhe von 50,- € belegt.
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Die Kosten des Verfahrens haben zu ¼ TuS Erbstorf und zu ¾ unter Vereinshaftung TuS Erbstorf nach 11 RuV der Spieler X zu tragen. Sie sind einschließlich der verhängten Geldstrafe bis zum 6.6.2010 auf das Konto NFV Kreis Lüneburg Nr. 29090 bei der Sparkasse Lüneburg, Bankleitzahl 240 501 10, zu überweisen, sofern keine Einzugsermächtigung erteilt worden ist.
Begründung>> |
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